auch wir kommen um das Kleingedruckte nicht herum, weisen aber ausdrücklich auf Punkt 10 unserer AGB hin.
Sie können sich unsere AGB auch hier herunterladen.
Hinweis: die zum download bereitgestellten AGB liegen im .pdf-Format vor.
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind:
Ferienwohnung Ostseeblick - Herr Henning Behrend
Ferienwohnung Ostseestrand - Frau Ramona Quade, im folgenden Vermieter genannt,
und die Person, welche verbindlich bucht, im folgenden Mieter genannt.
2. Abschluss des Mietvertrages
Die Buchung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
Der Mietvertrag mit dem Vermieter der Ferienwohnung wird erst gültig, wenn er vom Mieter unterschrieben dem Vermieter vorliegt oder die Anzahlung eingegangen ist.
3. Saisonzeiten, Preise und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist nach Hauptsaison, Nebensaison sowie Sparsaison festgelegt. Die Höhe der Saisonpreise sind der Internetpräsenz unserer Ferienwohnungen zu entnehmen.
Im Zeitraum vom 22.Dezember bis 02.Januar gelten die Preise für die Nebensaison.
Die Berechnung des Mietpreises erfolgt anhand der gebuchten Übernachtungen.
Auf die angebotenen Saisonangebote, soweit vorhanden, besteht kein Rechtsanspruch, da der Vermieter hier lediglich einen Vertrag zwischen Mieter und einem anderen Leistungsanbieter vermittelt und für dessen Leistung nicht verantwortlich ist.
Im Mietpreis enthalten sind die Preise für die Endreinigung.
Im Mietpreis nicht enthalten sind die Preise für die ortsübliche Kurtaxe sowie Handtücher.
Handtücher können gegen eine Gebühr von EUR 8,00- / Wohnung vom Vermieter ausgeliehen werden,
sofern dies bei der Buchung mit angegeben wurde.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu leisten.
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. Auch bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung termingerecht innerhalb von 7 Tagen zu entrichten, es sei denn, es erfolgt ausdrücklich eine andere Regelung zwischen Mieter und Vermieter.
Ist die Anzahlung nicht termingemäß eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter auf die gebuchte Ferienunterkunft.
Die Restmiete für die Mietdauer des Objektes ist vom Mieter zum Anreisetag auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. Die Kosten für die Kurtaxe hat der Mieter selbstständig an die dafür vorgesehene Stelle abzuführen.
Weiterhin ist bei der Übernahme des Mietobjektes eine Mietkaution in Höhe von EUR 50,00- in bar zu hinterlegen. Diese wird bei der Wohnungsübergabe am Abreisetag, nach der Abnahme sofort wieder ausgezahlt.
4. An- und Abreise
Die Ankunftszeit am Anreisetag liegt zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr. Können diese Zeiten nicht eingehalten werden,
informiert der Mieter rechtzeitig den Vermieter schriftlich oder telefonisch unter der im Mietvertrag angegebenen Rufnummer.
Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10:00 Uhr vormittags zu übergeben, es sei denn, der Mieter vereinbart ausdrücklich eine andere Regelung mit dem Vermieter.
Zur Rückgabe des Mietobjektes am Abreisetag gehört eine Wohnungsabnahme, durch vom Vermieter bestelltes Personal oder dem Vermieter selbst.
Mängel oder anderweitige Reklamationen bezüglich der Unterkunft (Ausstattung, Zustand, Inventar) sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise beim Vermieter anzuzeigen, damit gegebenenfalls Ersatz für fehlende oder/und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle geleistet werden kann.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
5. Personenanzahl
Die vertragliche vereinbarte Zahl der Personen einschließlich der Kinder, welche die Wohnung laut Vertrag belegen,
darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seine Mitreisenden verursachte Schäden.
Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzten.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen gesetzlichen Gründen kann der Vermieter den Mietvertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen.
Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet werden kann.
7. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Gesamtleistung nicht in Anspruch,
hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen,
was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wurde.
Die Stornierungskosten betragen deshalb bei einem erklärten Rücktritt von bis 30 Tagen vor Mietbeginn 30% vom Gesamtmietpreis ohne Endreinigung.
Bei Rücktritten von 30 bis 7 Tagen vor Mietbeginn sind 50% vom Mietpreis und ab dem
6. Tag bzw. bei Nichtanreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen.
Eine Rücktrittserklärung oder jede Umbuchung ist schriftlich an den Vermieter zu richten und erst wirksam,
wenn die Erklärung dem Vermieter unterschrieben vorliegt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
8. Pflichten des Vermieters
Die vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Vermieter.
Der Vermieter haftet für Ansprüche wegen Leistungsmängeln des Mietvertrages.
Etwaige Forderungen wie Schadensersatz sind direkt an den Vermieter zu richten.
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermietung
sowie für die ordnungsgemäße Ausführung der Endreinigung.
9. Gerichtsstand und Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.
10. Schlussbestimmungen
Von den hier genannten Geschäftsbedingungen darf nur auf Grund einvernehmlicher Einigung zwischen Vermieter und Mieter
abgewichen werden.